Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1

Geltungsbereich

Für die Nutzung dieser Website gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer (im Folgenden: Veranstalter) und dem Betreiber der Seite (im Folgenden: Anbieter) die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Nutzung der Website www.partyapp.com und der dazugehörigen App ist nur zulässig, wenn der Veranstalter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. 

 

§ 2

Registrierungspflicht und Mitgliedschaft

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Website www.partyapp.com und der dazugehörigen App ist eine vorherige Registrierung. Mit der erfolgreichen Registrierung kann der Veranstalter die Website und die App nutzen.

 

(2) Es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft. 

 

(3) Der Veranstalter darf seinen Account nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

 

§ 3

Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter gestattet dem Veranstalter, im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Beiträge auf seiner Webseite und der dazugehörigen App zu veröffentlichen. Der Anbieter stellt den Veranstaltern diese Funktion im Rahmen seiner technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten gegen Einlösung sog. Credits zur Verfügung. Der Anbieter ist bemüht, seinen Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt keine darüber hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Veranstalters auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes. 

 

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der vom Veranstalter bereit gestellten Inhalte.

 

§ 4

Creditsystem

(1) Der Veranstalter kann vom Anbieter sog. Credits erwerben. Diese Credits werden dem Veranstalter nach Erwerb auf seinem Benutzerkonto der Website zur Verfügung gestellt.

 

(2) Die Credits dienen dem Veranstalter als Zahlungsmittel, um bspw. eine Veranstaltung auf die Plattform der Internetseite www.partyapp.com oder der dazugehörigen App anzupreisen sowie Werbeflächen zu veröffentlichen.

 

(3) Der Veranstalter kann einzelne Credits über das Zahlungssystem Paypal erwerben, sofern er im Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Leistung nicht über ausreichend Credits auf seinem Benutzerkonto verfügt.

 

(4) Die Credits gelten bis zur Beendigung der Mitgliedschaft. Sollte der Veranstalter bei Beendigung seiner Mitgliedschaft noch über restliche Credits verfügen, so trägt er das Risiko dafür, dass diese nicht  verwertet worden sind. Eine Rückabwicklung gegen Zahlung des Kaufwertes ist ausgeschlossen. 

 

§ 5

Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Veranstalter Ansprüche gegen diese geltend macht. 

 

(2) Von dem in Absatz 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(3) Der Anbieter ist stets darum bemüht, die App virenfrei zu halten. Er kann eine Virenfreiheit jedoch nicht garantieren. Der Veranstalter ist daher dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum eigenen Schutz zu treffen, insbesondere einen Virenscanner oder vergleichbare Software einsetzen.

 

§ 6

Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine Beiträge zu veröffentlichen, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere dazu, keine Beiträge zu veröffentlichen,

 

 

(2) Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Beiträge abzuändern oder zu löschen und den Zugang des Veranstalters zu sperren. Der Veranstalter haftet für den Schaden, der dem Anbieter durch die Pflichtverletzung entstandenen ist.

 

(3) Der Anbieter hat das Recht, Beiträge und Inhalte zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß enthalten könnten. 

 

(4) Der Anbieter hat gegen den Veranstalter einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, die diese wegen der Verletzung eines Rechts durch den Veranstalter geltend machen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Anbieter bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen. Der Veranstalter ist außerdem verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Anbieters zu tragen. 

 

§ 7

Hyperlinks

Die Website www.partyapp.com und die dazugehörige App kann Hyperlinks zu Webseiten Dritter enthalten. Dies betrifft insbesondere die Werbeinhalte. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten. Der Anbieter macht sich diese Webseiten und ihre Inhalte nicht zu eigen, weil der Anbieter keinen Einfluss auf diese Webseiten hat. Er ist für die dort bereitgestellten Informationen und Inhalte nicht verantwortlich. Die Nutzung dieser Webseiten erfolgt auf eigenes Risiko des Veranstalters.

 

§ 8

Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Das Urheberrecht für die eingestellten Beiträge verbleibt beim jeweiligen Veranstalter. Der Veranstalter räumt dem Anbieter mit dem Einstellen seines Beitrags auf der Webseite www.partyapp.com und der dazugehörigen App jedoch das Recht ein, den Beitrag dauerhaft auf seiner Webseite zum Abruf bereitzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Anbieter hat das Recht, Beiträge innerhalb seiner Webseite zu verschieben und mit anderen Inhalten zu verbinden. 

 

(2) Der Veranstalter garantiert, dass er sämtliche Nutzungsrechte an den von ihm eingegebenen Inhalten besitzt bzw. die Einstellung vom eigentlichen Eigentümer gestattet worden ist.

 

(3) Der Veranstalter hat gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.

 

(4) Sofern der Veranstalter nicht selbst Inhaber der Recht an einem von ihm eingegebenen Inhalt ist, muss er sicherstellen, dass der eigentliche Eigentümer des Inhalts sich mit der Gewährung der Rechte gemäß den vorstehenden Regelungen einverstanden erklärt.

 

§ 9

Sperrung von Inhalten

(1)Der Anbieter hat nicht die gesetzliche Pflicht, die eingestellten Inhalte der Veranstalter permanent zu kontrollieren. Sofern der Anbieter Kenntnis von einem Verstoß des Veranstalters gegen die hiesigen AGB erfährt, so werden diese Inhalte unverzüglich entfernt. Der Veranstalter erhält daraufhin die Möglichkeit zur Stellungnahme und hat diese umgehend abzugeben, um den Inhalt ggf. wieder zu veröffentlichen. 

 

(2) Liegen nachvollziehbare Anhaltspunkte vor, dass der Veranstalter gegen die hiesigen AGB verstoßen hat, so ist der Anbieter ohne Weiteres und ohne Vorankündigung dazu berechtigt, diese Inhalte und den entsprechenden Veranstalter unverzüglich zu entfernen, zu sperren und/oder zu löschen. 

 

(3) Der Veranstalter ist dem Anbieter zu Schadensersatz verpflichtet, für Schäden, die aufgrund der Verletzung einer Pflicht des Veranstalters entstehen. Der Veranstalter stellt den Anbieter insbesondere von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung der Pflichten des Veranstalters an den hiesigen AGB ergeben, es sei denn, der Veranstalter hat diese Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

 

§ 10

Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Der Veranstalter kann seine Mitgliedschaft durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter beenden. Für die Beendigung bedarf es keiner Einhaltung einer Frist. Auf Verlangen wird der Anbieter daraufhin den Zugang des Veranstalter sperren. 

 

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Mitgliedschaft eines Veranstalters unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. 

 

(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Veranstalters sofort zu sperren und die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere bei einem Verstoß gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(4) Der Anbieter ist nach Beendigung der Mitgliedschaft berechtigt, den Zugang des Veranstalters zu sperren. Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft die vom Veranstalter erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch des Veranstalters auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.

 

§ 11

Änderung oder Einstellung des Angebots

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an seinem Dienst vorzunehmen. 

 

(2) Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zu beenden. Im Falle der Beendigung seines Dienstes ist der Anbieter berechtigt aber nicht verpflichtet, die vom Veranstalter erstellten Inhalte zu löschen.

 

§ 12

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt.

 

§ 13

Rechtswahl

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Veranstalter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

 


(2) Gerichtsstand ist Erfurt.